Mt 18, 15-17 »Wenn dein Bruder sündigt, dann geh zu ihm und stell ihn unter vier Augen zur Rede. Hört er auf dich, so hast du deinen Bruder zurückgewonnen. Hört er nicht auf dich, dann geh mit einem oder zwei anderen noch einmal zu ihm, denn ›jede Sache soll aufgrund der Aussagen von zwei oder drei Zeugen entschieden werden‹. Will er auch auf diese nicht hören, dann bring die Sache vor die Gemeinde. Will er auch auf die Gemeinde nicht hören, dann soll er in deinen Augen ´wie ein gottloser Mensch` sein, wie ein Heide oder ein Zolleinnehmer.«